Ablauf und Bedingungen einer Apple Mehrwertsteuer Erstattung

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Meiner Mac-Selbsterfahrung konnte man es bereits entnehmen. Den Plan einen Mac zu kaufen und dieser schlug sich im August dann in einem MacBook Air nieder.

Über meine außerordentlich guten Erfahrungen mit Amazon hinsichtlich Mehrwertsteuererstattungen, hatte ich ja hinlänglich berichtet. Es galt also herauszufinden, wie sich das bei Apple darstellt.

Auf der Shop Seite finden sich Apples Bedingungen für eine Mehrwertsteuererstattung, aber merkwürdigerweise keine Adresse.

Ohne großartige weitere Recherche habe ich die Rechnung und das Zoll-Formular an die einzige deutsche Apple Adresse in München geschickt.

Nachweis Komplikationen

Kurz nach unserer Rückkehr nach Riyadh, wurde ich von Apple angeschrieben, dass man mit mir sprechen müssten.
Den ersten vereinbarten Anruf verpasste ich und einige weitere Absprachen klappten ebenfalls nicht, so dass man mir per Mail mitteilte, es sei ein Nachweis nötig, dass ich tatsächlich im Ausland lebe.
Auf meine Antwort, dass ich keinen solchen Nachweis bieten könnte wurde mir weiterhin gesagt, dass eine Reisepasskopie mitsamt Eintrag unseres Wohnortes Riyadh nicht reichen würde.

Schlußendlich und nach langem hin und her wurde mein Iqama als Nachweis “ausnahmsweise” akzeptiert. In einem möglicherweise weiteren zukünftigen Fall würde das aber nicht mehr gehen.

Fazit

Zusammengefasst: Apple ging mit mir als Kunden sehr aktiver um. Allerdings finde ich es etwas merkwürdig, dass man nirgends auf der Shop Seite angibt, dass der Versand an Apple Deutschland ok ist. Oder dass man andererseits keine Adresse für die Einsendung der Nachweise angibt.
Wieso das Einsenden der Rechnung und des Zoll-Formular für Amazon keinerlei Problem ist, Apple aber weder ein Reisepass noch die Residence Permit akzeptiert, erweckt den Eindruck, dass sie die Erstattung eigentlich nicht vornehmen möchten. Man könnte ja noch argumentieren, dass eine Residence Permit nicht aussagt, dass derjenige wirklich da lebt, sondern nur die Erlaubnis hat da zu leben. Selbiges gilt aber doch auch für eine lokale Rechnung. Und so könnte man im Grunde jeden Nachweis in Frage stellen, weswegen es ja genau das Zoll-Formular und das Vorführen beim Zoll gibt.
Am Ende wurde mir die Steuer dann erstattet, aber es würde mich doch interessieren, welche Argumentationsgrundlage sich hinter ihren Nachweisforderungen befindet.


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